Befugter Abfallsammler registriert im EDM nach § 24a AWG 2002GLN 9110038254427

Verlassenschaft und Haushaltsauflösung

Nach einem Todesfall bleibt viel zu regeln. Die Räumung der Wohnung oder des Hauses übernehmen wir, abgestimmt mit allen Erben und in dem Tempo, das die Familie braucht.

Persönliches zuerst

Dokumente, Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke legen wir beiseite, bevor geräumt wird. Was mit ihnen geschieht, entscheidet die Familie.

Erbengemeinschaft und Gerichtskommissär

Bei mehreren Erben oder laufendem Verlassenschaftsverfahren stimmen wir den Ablauf mit allen Beteiligten und auf Wunsch mit dem Gerichtskommissär ab. Die Räumung dokumentieren wir auf Anfrage mit Fotos, damit alle Erben Einblick haben.

Elternhaus aus der Ferne auflösen

Oft wohnen die Erben nicht mehr im Ort. Besichtigung, Schlüsselübergabe und Abnahme lassen sich auch ohne Ihre Anreise abwickeln; Sie bekommen Fotos vom Zustand vor und nach der Räumung.

Werthaltiges richtig einschätzen

In Nachlässen stecken häufig Möbel, Bilder, Schmuck, Zinn oder Münzen, deren Wert man nicht auf den ersten Blick erkennt. Wir bewerten vor Ort und kaufen an oder rechnen an.

Häufige Fragen

Wie schnell muss eine Verlassenschaft geräumt werden?
Das hängt von Mietvertrag, Übergabetermin oder Verkaufsplänen ab. Wir richten uns nach Ihrem Zeitrahmen, auch über mehrere Wochen, wenn die Familie Zeit zum Sichten braucht.
Was, wenn sich die Erben noch nicht einig sind?
Die Besichtigung kann trotzdem stattfinden. Geräumt wird erst, wenn alle Beteiligten zugestimmt haben.
Machen Sie Räumung und Bewertung gemeinsam?
Ja. Räumung und Wertermittlung erfolgen aus einer Hand, ohne zweiten Termin mit einem Gutachter.

Kostenlose Besichtigung vereinbaren

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