Verlassenschaft und Haushaltsauflösung
Nach einem Todesfall bleibt viel zu regeln. Die Räumung der Wohnung oder des Hauses übernehmen wir, abgestimmt mit allen Erben und in dem Tempo, das die Familie braucht.
Persönliches zuerst
Dokumente, Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke legen wir beiseite, bevor geräumt wird. Was mit ihnen geschieht, entscheidet die Familie.
Erbengemeinschaft und Gerichtskommissär
Bei mehreren Erben oder laufendem Verlassenschaftsverfahren stimmen wir den Ablauf mit allen Beteiligten und auf Wunsch mit dem Gerichtskommissär ab. Die Räumung dokumentieren wir auf Anfrage mit Fotos, damit alle Erben Einblick haben.
Elternhaus aus der Ferne auflösen
Oft wohnen die Erben nicht mehr im Ort. Besichtigung, Schlüsselübergabe und Abnahme lassen sich auch ohne Ihre Anreise abwickeln; Sie bekommen Fotos vom Zustand vor und nach der Räumung.
Werthaltiges richtig einschätzen
In Nachlässen stecken häufig Möbel, Bilder, Schmuck, Zinn oder Münzen, deren Wert man nicht auf den ersten Blick erkennt. Wir bewerten vor Ort und kaufen an oder rechnen an.
Häufige Fragen
Wie schnell muss eine Verlassenschaft geräumt werden?
Was, wenn sich die Erben noch nicht einig sind?
Machen Sie Räumung und Bewertung gemeinsam?
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Rufen Sie an oder schicken Sie eine kurze Anfrage. Antwort meist am selben Werktag.