EDM und befugter Abfallsammler
Wer in Österreich gewerblich Abfälle übernimmt, muss im EDM registriert und als Abfallsammler befugt sein. Was das bedeutet und warum es Sie als Auftraggeber absichert.
Was ist das EDM?
Das Elektronische Datenmanagement unter edm.gv.at ist das zentrale elektronische Register der österreichischen Abfallwirtschaft, geführt im Auftrag des Umweltministeriums. Jeder Betrieb, der gewerblich Abfälle sammelt oder behandelt, ist dort registriert und über eine GLN (Global Location Number) eindeutig identifiziert.
Was ist ein befugter Abfallsammler?
Nach § 24a AWG 2002 darf Abfälle nur gewerblich sammeln, transportieren und behandeln, wer dafür im EDM registriert bzw. berechtigt ist. Diese Registrierung ist Voraussetzung für die gewerbliche Durchführung von Entrümpelungen. Wer ohne Befugnis räumt und Abfälle abtransportiert, handelt rechtswidrig.
Warum das für Sie zählt
- Entsorgungssicherheit: Abfälle gehen nachweislich an zugelassene Sammelstellen und Behandler.
- Keine Haftungsfalle: Illegale Entsorgung kann bis zum Auftraggeber zurückverfolgt werden.
- Dokumentation: Übernahme und Verbleib sind über das EDM nachvollziehbar.
- Problemstoffe und Elektroaltgeräte werden getrennt und fachgerecht übernommen.
Unsere Nachweise
Alpen Entrümpelung wird von der JM Räumungen e.U. betrieben:
- EDM-registrierter Abfallsammler gemäß § 24a AWG 2002 (Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle)
- GLN: 9110038254427
- Firmenbuchnummer: 674707t
- Punzierungsschein gem. § 17 PG 2000 für den An- und Verkauf von Edelmetallen
Alle Angaben auch im Impressum.