Befugter Abfallsammler registriert im EDM nach § 24a AWG 2002GLN 9110038254427

Umzug und Teilräumung

Nicht jede Räumung ist eine Komplettauflösung. Wir räumen einzelne Zimmer, Keller oder Büros und transportieren Möbel bei einem Umzug.

Teilräumung

Muss nur ein Zimmer, der Keller oder die Garage leer werden, legen wir den Umfang bei der Besichtigung fest und halten ihn im Angebot schriftlich fest. Geräumt wird ausschließlich, was vereinbart ist.

Umzug mit Demontage

Auf Wunsch bauen wir Möbel, Einbauküchen und Schrankwände ab und wieder auf und transportieren sie zwischen zwei Adressen. Was nicht mitkommt, nehmen wir im selben Zug mit und entsorgen es fachgerecht.

Büro und Gewerbe

Bei Betriebsauflösungen und Standortwechseln stimmen wir die Räumung mit Hausverwaltung oder Vermieter ab und übergeben fristgerecht und besenrein. Aktenvernichtung auf Anfrage.

Häufige Fragen

Übernehmen Sie auch den kompletten Umzug?
Ja, Transport und auf Wunsch Demontage und Montage, auch kombiniert mit dem Abtransport nicht mehr benötigter Möbel.
Wie wird der Räumungsbereich abgegrenzt?
Bei der Besichtigung markieren wir gemeinsam, was bleibt. Das steht schriftlich im Angebot.
Räumen Sie Gewerbeflächen?
Ja, vom einzelnen Büroraum bis zur Geschäftsauflösung, inklusive Abstimmung mit der Hausverwaltung.

Kostenlose Besichtigung vereinbaren

Rufen Sie an oder schicken Sie eine kurze Anfrage. Antwort meist am selben Werktag.